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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich:

  • Geltung entfalten die Bedingungen für alle Angebote, Angebotsmaßnahmen und die Annahme, Lieferungen und Leistungen der Firma THINUM GmbH. Mit der Erteilung eines Auftrages an die THINUM GmbH werden die Bedingungen als allein verbindlich anerkannt.
  • Geltung entfalten die Bedingungen gegenüber Kaufleuten, Unternehmen und juristischen Personen, auch des öffentlichen Rechts und sind für die Abwicklung der Geschäftsbeziehung allein maßgeblich.
  • Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nur, wenn sie von THINUM GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt sind.

 Angebote, Vertragsschluss, Beschaffenheit von Waren:

  • Angebote sind freibleibend, der Verfügbarkeit und einem rechtzeitigen Materialeingang vorbehalten. Kataloge und alle übrigen Verkaufsunterlagen, auch in elektronischer Form, gelten als Aufforderung zur Angebotsabgabe.
  • Angebote gelten als angenommen, wenn sie innert 20 Tagen schriftlich angenommen oder alsbald ausgeführt werden. Rechnungen sind Annahmeerklärungen.
  • Offensichtliche Fehler oder Irrtümer in Angebotsunterlagen von THINUM GmbH berechtigen den Käufer, gleich aus welchem Rechtsgrund, nicht.
  • Mündliche Erklärungen und/oder Zusicherungen von Verkaufsangestellten, Handelsvertretern, die über den schriftlichen Vertrag oder die Auftragsbestätigung hinausgehen, gelten nur, wenn sie von einem Geschäftsführer der THINUM GmbH schriftlich bestätigt werden.
  • Proben und Muster gelten als Anschauungsstücke für Qualität, Abmessung, Gewicht und Farbe. Abweichungen von Anschauungsstücken bei Produkten und gelieferter Ware, insbesondere Narbung von Leder, Farbabweichungen von nicht mehr als 10 % und Passerdifferenzen bis zu 0,1 mm bei Drucken, unwesentliche Abweichungen in Farben und bei Konturführung, je nach Art des Materials, der Oberfläche und der Beschichtung, bei Gravuren gelten als vertragsgemäß.
  • Menge, Qualität und sonstige Spezifizierungen der Ware richten sich nach dem Angebot von THINUM GmbH, wenn es vom Käufer angenommen wird oder dem jeweils gültigen Katalog in Verbindung mit der Auftragsbestätigung der THINUM GmbH.

Lieferung und Gefahrübergang:

  • Liefertermine gelten als ungefähre Angabe des Lieferzeitpunktes. Sie verstehen sich nicht als Lieferungsversprechen, soweit in der Auftragsbestätigung oder im Vertrag etwas anderes geregelt ist. Für mündliche Zusagen gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend.
  • Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die THINUM GmbH die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung oder behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten der THINUM GmbH oder deren Unterlieferanten eintreten, hat THINUM GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen THINUM GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Frist für die Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. THINUM GmbH ist bei Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung oder der Käufer, unter schriftlicher Vorankündigung von einer Woche, berechtigt vom Vertrag (auch teilweise) zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.
  • Teillieferung ist Lieferung im Sinne des Vertrages. Teillieferungen können gesondert abgerechnet werden.
  • THINUM GmbH behält sich vor, bei Sonderanfertigungen für den Käufer (herzustellende, ver- oder zu bearbeitende Ware oder solche, die nicht im gültigen Katalog enthalten sind) Mehr- oder Minderlieferung von 10 % zu leisten. Eine Mehr- oder Minderleistung ist vertragsgemäß, wobei nur bei der Mehrlieferung eine Vertragsanpassung des Kaufpreises erfolgen kann.
  • Gefahr der Verschlechterung oder des Untergangs der Ware geht auf den Käufer über:
    • im Fall der Auslieferung ab Freihafen Rotterdam/Hamburg, in dem Zeitpunkt, zu dem THINUM GmbH den Käufer informiert, dass die Ware zur Abholung bereitsteht.
    • im Fall der auf Käuferwunsch erfolgten Versendung, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der THINUM GmbH verlassen hat.
    • im Fall der Vereinbarung, nach der THINUM GmbH ausnahmsweise die Ware auf eigenes Risiko an einen anderen Ort als ihren Sitz zu liefern hat, im Zeitpunkt der Übergabe, im Falle des Annahmeverzuges, in dem Zeitpunkt des Anerbietens der Ware durch THINUM GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen. Eine erforderliche Einlagerung im Fall des Annahmeverzuges erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. 

Preis:

  • Preise gelten nebst der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in EURO vereinbart.
  • Preise in Verkaufsunterlagen, Katalogen, auch in elektronischer Form, sind freibleibend und richten sich nach dem Angebot der THINUM GmbH oder im Falle keines ausdrücklichen Preisangebotes nach der gültigen Preisliste.
  • THINUM GmbH behält sich für den Fall, dass zwischen Vertragsschluss und Liefertermin mehr als zwei Monate liegen, das Recht vor, durch Benachrichtigung des Käufers vor Auslieferung der Ware, den Preis anzuheben, um Preiserhöhungen weiter zu geben, soweit diese Preiserhöhungen ausserhalb des Ein- flußbereiches der THINUM GmbH liegen. Dies gilt insbesondere für Änderungen von Zoll- und Wechselkursbedingungen oder mehr als 10%igen Erhöhungen von Material- oder Herstellungskosten.

 Verpackung und Versand:

  • THINUM GmbH versendet auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
  • Verpackungs- und Versandkosten gelten nebst der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer in EURO vereinbart.

Gewährleistung und Haftungsausschluss: 

  • THINUM GmbH leistet für Mängel (im Sinne von § 434 BGB) an gelieferten Waren Gewähr und haftet nach folgenden Bestimmungen:
    • Mängelanzeigen (§377 HGB) haben unverzüglich, spätestens innert 7 Werktagen zu erfolgen, eine Weitergabe oder Verarbeitung der beanstandeten Ware gilt als Genehmigung. Weitergehende gesetzliche Obliegenheiten bleiben unberührt.
    • Mängel, die vom Käufer entdeckt werden und geeignet sind, Schäden großen Ausmaßes herbeizuführen, verpflichten den Käufer sich weiterer Verfügungen über die Ware zu enthalten.
    • THINUM GmbH haftet nicht für Schäden, die insbesondere durch den unsachgemäßen Gebrauch, fehlerhafte Installation, Nutzung oder unzweckmäßige oder ungeeignete Weiterverarbeitung oder Verbindung der Ware mit anderen Waren oder Bestandteilen entstehen.
    • Beanstandungen berechtigen THINUM GmbH, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art und der Nacherfüllung (Ersatzlieferung/Nachbesserung) festzulegen. Nur bei fehlgeschlagener oder verweigerter Nacherfüllung, ist der Käufer berechtigt zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
    • Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche egal aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, soweit keine Garantie oder ein Beschaffungsrisiko übernommen wurde. Dies gilt nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei grobem Verschulden, bei Verletzung von Leben, Gesundheit und Verletzung anderer wesentlicher Vertragspflichten. Bei letzterem begrenzt sich die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, soweit kein grobes Verschulden vorliegt oder wegen Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit gehaftet wird. Eine für den Käufer nachteilige Beweislastumkehr ist damit nicht verbunden. Diese Regelung gilt für den Käufer entsprechend.
  • Rückgriffsansprüche nach §§ 478, 479 BGB bestehen nur bei berechtigter Inanspruchnahme durch den Verbraucher und nur im gesetzlichen Umfang.

Stornierung und Warenrücknahme:

  • Vertragsaufhebung mit ggf. Warenrücknahme bedürfen der vorherigen schriftlichen Vereinbarung der Vertragsparteien. Warenrücknahme und Vertragsaufhebung sind ausgeschlossen, wenn die Ware für den Käufer verändert, speziell beschafft oder angefertigt wurde.
  • THINUM GmbH ist bei Warenrücknahme, auch im Falle der Wandlung des Kaufvertrages wegen Mängeln oder bei Nachbesserung nicht verpflichtet die gelieferte Waren bei Filialen oder Verteilern des Käufers abzuholen. Der Käufer ist verpflichtet die Ware am vereinbarten Lieferort (maßgeblich ist die Lieferadresse der Auftragsbestätigung) für die Abholung durch die THINUM GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen bereitzustellen.

Zahlung:

  •  Zahlungsfrist: es gelten die vereinbarten Zahlungskonditionen. Sind mehrere Rechnungen gestellt, ist der Skontoabzug nur für die älteste der Rechnungen zulässig.
  • Aufrechnungen sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Käufers zulässig.
  • Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen.
  • THINUM GmbH ist berechtigt seine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von Waren zu Finanzierungszwecken abzutreten.
  • Zahlungen mit Wechsel-, Scheck- und Zahlungen in sonstiger Weise stellen keine Erfüllung der Kaufvertragspflichten dar, solange THINUM GmbH nicht unwiderruflich und endgültig die Verfügung über den Zahlbetrag erlangt hat.

Verzug:

  • Verzug mit einer Zahlungsverpflichtung des Käufers bedingt die Fälligkeit aller anderen Forderungen, ohne dass es einer besonderen Inverzugsetzung bedarf.
  • Käufer, deren Geschäftssitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegt, sind im Verzugsfall verpflichtet, alle Kosten der Rechtsverfolgung (außergerichtliche- und gerichtliche Kosten) und den Inkassoverfahrenskosten, jeweils nebst gesetzlich geltender Mehrwertsteuer, zu ersetzen, die THINUM GmbH auf Grund des Verzuges entstanden sind.
  • 8 Punkte über dem Basisdiskontsatz beträgt der Verzugzins; mindestens 2% des Warenwertes nebst gesetzlich geltender Mehrwertsteuer je angefangenem Verzugsmonat.

 

Datenschutz:

  • Geschäftsmäßige Datenverarbeitung und
  • Speicherung von personen- und geschäftsbezogenen Daten im Rahmen des geltenden deutschen Rechts durch die THINUM GmbH werden vom Käufer gestattet.

 

Eigentumsvorbehalt:

  • Bis zur Bezahlung der Ware, der Verzugszinsen und Nebenforderungen aus einer Geschäftsbeziehung, durch den Käufer oder einen Dritten behält sich THINUM GmbH das Eigentum vor. Ware, die noch im Eigentum der THINUM GmbH steht, wird nachfolgend Vorbehaltsware genannt.
  • Befindet sich der Käufer in Verzug, ist THINUM GmbH berechtigt über die Vorbehaltsware zu verfügen, insbesondere weiterzuveräußern oder zu belasten.
  • Vorbehaltsware ist vom Käufer zu kennzeichnen, getrennt und versichert von seinem Eigentum oder dem Eigentum Dritter aufzubewahren.
  • Vorbehaltsware, die mit Sachen, an denen THINUM GmbH kein Eigentum hat, verarbeitet, vermischt oder verbunden wird und dadurch das Eigentum von THINUM GmbH am Vorbehaltsgut erlischt, räumt der Käufer THINUM GmbH Miteigentum an der neuen Sache ein und zwar in dem Verhältnis des Rechnungswertes des Vorbehaltsguts zum Rechnungswert der neu entstandenen Sache und dem Verarbeitungswert. Für die neu entstandenen Teil- und/oder Miteigentumsrechte gelten die Regelungen für das Vorbehaltsgut entsprechend.
  • Vorbehaltsware kann vom Käufer im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb genutzt, veräußert und weitergegeben werden, solange sich der Käufer nicht in Verzug mit einer Zahlungsverpflichtung befindet. Unzulässig ist in jedem Fall die Verpfändung oder Sicherungsübereignung.

 

Schutzrechte:

 

  • Entwürfe von THINUM GmbH und in deren Auftrag von Dritten gefertigten Musterstücke oder Zeichnungen darf der Käufer einem Dritten, insbesondere Mitbewerbern, nicht zugänglich machen. Die Weitergabe oder Einräumung der Möglichkeit der Kenntniserlangung oder Kopieanfertigung durch den Käufer an einen Dritten stellt eine grobe Vertragspflichtverletzung dar.
  • Veranlaßt der Käufer die Verletzungen fremder Schutzrechte verpflichtet er sich THINUM GmbH von allen Schäden, insbesondere von Schaden- und Aufwendungsersatz, Rechtsverfolgungs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer freizustellen, wenn die Verletzung der fremden Schutzrechte auf seine Vorgaben für die Herstellung und/oder Verbindung der Ware basiert. Eine Beweislastumkehr ist damit nicht verbunden.

 

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht:

 

  • Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Kaufleuten, Unternehmen und juristischen (privat- und öffentlich) Personen ist der jeweilige Sitz der abschließenden THINUM GmbH.
  • Es gilt für beide Vertragsteile ausschließlich deutsches Recht.